Finanzen - Steuern

Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 als „steuerliche Günstigerrechnung“

 

Bisher waren KV-Beiträge als Vorsorgeaufwendungen nur beschränkt abziehbar im Rahmen der Höchstbetragsrechnung. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 können Steuerpflichtige Krankenversicherungsbeiträge für eine Basisabsicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung regelmäßig in voller Höhe als Sonderausgabe abziehen. Die verbesserte Abzugsmöglichkeit basiert auf dem Bürgerentlastungsgesetz. Zu beachten ist jedoch, dass der Gesetzgeber die zusätzlichen Steuervorteile gegenfinanzieren wird. Demnach sind Beitragserstattungen zukünftig im Jahr des Zuflusses mit den geleisteten Beiträgen zu verrechnen. Somit obliegt es dem Steuerpflichtigen, in einer Günstigerrechnung seine eigenen Steuervorteile zu ermitteln. Im Wesentlichen stellt sich hier die Frage, ob und wenn ja in welchem Zeitpunkt welche Kosten gegenüber dem Krankenversicherungsträger abgerechnet werden sollen. 

Vorgenanntes gilt für Personen, die in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.

Beitrag von R. Seel  Steuern und Prüfung Thaiticker  2.2.2011

 

 

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